Teilnahmebedingungen für Online-Schulungen und Workshops
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Online-Schulungen und Workshops von
Gehrlein Datentechnik
Michael Gehrlein
Lindhardter Str. 3
76275 Ettlingen
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass er den Workshop ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit bucht.
Kunde und Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person beziehungsweise rechtsfähige Personengesellschaft, in deren Namen die Buchung vorgenommen wird. Die für den Workshop angemeldeten Personen werden nachfolgend als „Teilnehmende“ bezeichnet.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Workshops auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist.
Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an dem ausgewählten Workshop ab. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftrags- beziehungsweise Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Bestätigung wird in der Regel per E-Mail übermittelt.
Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere:
- die Bezeichnung des gebuchten Workshops,
- Datum und Uhrzeit der Durchführung,
- die Anzahl der gebuchten Teilnahmeplätze,
- den vereinbarten Preis und
- gegebenenfalls weitere individuell vereinbarte Leistungen.
Die buchende Person versichert, zur Vornahme der Buchung im Namen des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bei der Buchung angegebenen Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten vollständig und richtig sind.
3. Leistungsumfang und Durchführung
Inhalt, Termin, Dauer und Teilnahmeentgelt des Workshops ergeben sich aus der jeweiligen Workshopbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
Die Workshops werden als Live-Online-Veranstaltungen über Microsoft Teams durchgeführt. Der Zugangslink wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Der Zugangslink ist ausschließlich für die angemeldeten Teilnehmenden bestimmt. Eine Weitergabe an andere Personen oder Unternehmen ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
Soweit in der Workshopbeschreibung oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung einer Aufzeichnung des Workshops.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf und einzelne Inhalte des Workshops anzupassen, sofern dadurch der Gesamtcharakter, der wesentliche Inhalt und das Lernziel des gebuchten Workshops nicht erheblich verändert werden.
4. Teilnahmeentgelt und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Teilnahmeentgelts ergibt sich aus der jeweiligen Workshopbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die ordnungsgemäße Rechnung wird nach Durchführung des gebuchten Workshops ausgestellt und in der Regel per E-Mail übermittelt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausstellung und Übersendung von Teilnahmebescheinigungen bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen aus der betreffenden Buchung zurückzuhalten.
5. Technische Voraussetzungen
Die Teilnahme erfolgt über die eigene technische Ausstattung und Internetverbindung des Kunden beziehungsweise der Teilnehmenden.
Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn des Workshops sicherzustellen, dass für jeden aktiv mitarbeitenden Teilnehmenden folgende technische Voraussetzungen erfüllt sind:
- ein funktionsfähiger PC-Arbeitsplatz, der die Systemanforderungen der eingesetzten Software erfüllt;
- eine ordnungsgemäß installierte und, soweit erforderlich, lizenzierte Version der im Workshop verwendeten Schulungssoftware;
- eine aktuelle Version eines WebRTC-fähigen Webbrowsers, insbesondere Microsoft Edge oder Google Chrome;
- eine stabile Breitband-Internetverbindung mit ausreichender Übertragungsgeschwindigkeit;
- ein funktionsfähiges Audiosystem mit Mikrofon und Lautsprechern, vorzugsweise ein Headset oder ein qualitativ geeignetes Freisprechsystem;
- die Microsoft-Teams-Desktop-App oder die technische Möglichkeit, über einen von Microsoft Teams unterstützten Webbrowser an der Veranstaltung teilzunehmen.
Eine Webcam wird nicht vorausgesetzt. Ihre Verwendung wird jedoch empfohlen, da sie erfahrungsgemäß die Kommunikation und die Zusammenarbeit während des Workshops verbessert.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls mit seiner IT-Abteilung abzustimmen. Dies gilt insbesondere für:
- Firewall- und Sicherheitseinstellungen,
- Installations- und Zugriffsberechtigungen,
- Freigaben für Microsoft Teams,
- Datenschutzvorgaben des Unternehmens und
- die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Schulungssoftware.
Technische Störungen, die aus der technischen Ausstattung, Internetverbindung, Softwarekonfiguration oder IT-Umgebung des Kunden oder eines Teilnehmenden resultieren, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Sie berechtigen nicht zur Minderung oder Erstattung des Teilnahmeentgelts, sofern der Veranstalter die Störung nicht zu vertreten hat.
6. Mitwirkungspflichten
Die Teilnehmenden haben sich rechtzeitig vor Beginn des Workshops über den bereitgestellten Zugangslink anzumelden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Teilnahme am Workshop nicht durch interne technische, organisatorische oder datenschutzrechtliche Beschränkungen verhindert wird.
Soweit Schulungs- oder Übungsdateien vorab zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese rechtzeitig heruntergeladen, entpackt und gegebenenfalls in die Schulungssoftware eingebunden werden können.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Workshops durch einzelne Teilnehmende sind zu unterlassen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende nach vorherigem Hinweis vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen, wenn deren Verhalten die ordnungsgemäße Durchführung erheblich beeinträchtigt oder Rechte anderer Personen verletzt.
Ein vom Teilnehmenden zu vertretender Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts.
7. Teilnahmebescheinigungen
Nach vollständiger Teilnahme am Workshop und vollständigem Eingang des vereinbarten Teilnahmeentgelts stellt der Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung aus.
Die Teilnahmebescheinigung wird auf den Vor- und Nachnamen der tatsächlich teilnehmenden Person ausgestellt und enthält:
- die Bezeichnung des Workshops,
- das Datum der Durchführung und
- den Firmennamen des Teilnehmenden beziehungsweise des Auftraggebers.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Ausstellung benötigten Angaben richtig und vollständig mitzuteilen.
Die Teilnahmebescheinigung bestätigt die Teilnahme am Workshop. Sie stellt keinen Prüfungs-, Befähigungs-, Zertifizierungs- oder sonstigen Qualifikationsnachweis dar.
8. Benennung einer Ersatzperson
Der Kunde kann bis zum Beginn des Workshops anstelle einer ursprünglich angemeldeten Person eine andere geeignete Person aus seinem Unternehmen benennen.
Die Änderung ist dem Veranstalter rechtzeitig in Textform, beispielsweise per E-Mail, unter Angabe des vollständigen Namens der Ersatzperson mitzuteilen. Für die Benennung einer Ersatzperson fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Ersatzperson muss die fachlichen und technischen Voraussetzungen des gebuchten Workshops erfüllen.
9. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung der Buchung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter.
Bei einer Stornierung werden folgende Beträge berechnet:
- bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Workshop: keine Stornierungskosten;
- 13 bis 7 Kalendertage vor dem Workshop: 50 Prozent des vereinbarten Teilnahmeentgelts;
- weniger als 7 Kalendertage vor dem Workshop: 100 Prozent des vereinbarten Teilnahmeentgelts;
- bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme: 100 Prozent des vereinbarten Teilnahmeentgelts.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Das Recht des Kunden, nach Maßgabe von Abschnitt 8 kostenfrei eine Ersatzperson zu benennen, bleibt unberührt.
10. Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Workshop oder Veranstaltungstermin bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Stimmt der Veranstalter einer Umbuchung zu, wird die ursprüngliche Buchung auf den vereinbarten Ersatztermin übertragen. Mögliche Preisunterschiede zwischen den Workshops oder Terminen werden entsprechend berücksichtigt.
11. Absage und Änderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, einen Workshop aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Erkrankung oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung des vorgesehenen Trainers,
- erheblichen technischen Ausfällen,
- höherer Gewalt,
- behördlichen oder gesetzlichen Einschränkungen oder
- Nichterreichen einer ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Der Kunde wird über eine Absage oder Terminverschiebung unverzüglich informiert.
Bei einer Absage kann der Kunde zwischen der Teilnahme an einem angebotenen Ersatztermin und der Erstattung eines bereits gezahlten Teilnahmeentgelts wählen.
Bei einer Terminverschiebung ist der Kunde berechtigt, am Ersatztermin teilzunehmen. Kann oder möchte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er von der betreffenden Buchung zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Arbeitsausfällen, entgangenem Gewinn oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Teilnahmebedingungen.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Workshopunterlagen, Präsentationen, Übungsdateien, Revit-Modelle, Revit-Familien, Vorlagen, Bilder, Grafiken, Videos und sonstige bereitgestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Die bereitgestellten Unterlagen dürfen von den angemeldeten Teilnehmenden ausschließlich für eigene Lernzwecke und für die eigene betriebliche Arbeit verwendet werden.
Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist insbesondere nicht gestattet:
- die Weitergabe an nicht angemeldete Personen oder andere Unternehmen,
- die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,
- die Vervielfältigung zur Weitergabe an Dritte,
- die Verwendung für eigene Schulungen oder Lehrveranstaltungen,
- der Verkauf oder die sonstige kommerzielle Verwertung und
- das Einstellen in interne oder externe Lernplattformen, Datenbanken oder Dokumentenmanagementsysteme, soweit dadurch nicht angemeldete Personen Zugriff erhalten.
Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
13. Verbot von Aufzeichnungen
Bild-, Ton-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen des Workshops durch den Kunden oder die Teilnehmenden sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters und aller betroffenen Personen untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
- Bildschirmaufzeichnungen,
- Mitschnitte des Tons,
- Videoaufnahmen,
- Screenshots mit erkennbaren Personen oder personenbezogenen Daten und
- automatisierte Aufzeichnungen oder Transkriptionen durch KI- beziehungsweise Assistenzsysteme.
Der Veranstalter fertigt selbst nur dann eine Aufzeichnung an, wenn die Teilnehmenden hierüber vorab informiert wurden und die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Der Veranstalter schuldet die fachgerechte Durchführung des vereinbarten Workshops, jedoch keinen bestimmten persönlichen, beruflichen, technischen oder wirtschaftlichen Erfolg.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch Eingriffe der Teilnehmenden in produktive Softwareinstallationen, Unternehmensnetzwerke, Projektdateien oder IT-Systeme entstehen. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, vor entsprechenden Arbeiten geeignete Sicherungskopien anzulegen und unternehmensinterne Vorgaben einzuhalten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden und der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Einsatz von Microsoft Teams ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm angemeldeten Teilnehmenden über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an den Veranstalter und über die geltenden Datenschutzinformationen zu unterrichten.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Veranstalters.
Der Veranstalter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
17. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
